zweifel? zweitmeinung anfordern


Stehen größere Zahnbehandlungen an oder besteht beispielsweise der Wunsch nach Zahnersatz auf Implantaten, fragen sich viele, ob ihnen ihr Zahnarzt dazu einen optimalen Heil- und Kostenplan zeigt. Gibt es andere Behandlungsoptionen, die vielleicht schonender ausfallen? Sind die Kosten angemessen? Das sind zwei der häufigsten Fragen, wenn wir um eine zahnärztliche Zweitmeinung gebeten werden.

WAS IST DIE ZWEITE ZAHNARZTMEINUNG?

Als Patient genießen Sie in Deutschland das Recht freier Arzt- oder Klinikwahl. Dadurch ergibt sich auch die Möglichkeit, bei größeren Behandlungen im Zweifel einen zweiten Facharzt aufzusuchen. Geht es dabei um Ihre Zähne, erhalten Sie von Dr. Benetatos & Kollegen in München-Unterföhring eine kostenlose, unverbindliche zahnärztliche Zweitmeinung. Mit dieser Beratung verfolgen wir keine wirtschaftlichen Interessen, sondern beschäftigen uns ausschließlich mit dem Heil- und Kostenplan, den Ihnen Ihr eigentlicher Zahnarzt für eine angedachte Zahnbehandlung wie Zahnimplantate oder ästhetischer Zahnersatz mit hochwertiger Keramik erstellt hat – bringen Sie diesen deswegen immer zu Ihrem Termin in unserer Zahnarztpraxis in München-Unterföhring mit.

WANN LOHNT SICH EINE ZAHNARZT-ZWEITMEINUNG?

Kurz gesagt: bei jeder größeren Behandlung. Wie heißt es so schön? Vier Augen sehen mehr als zwei. Unsere Zweitmeinung kann Ihnen interessante Behandlungsalternativen darlegen und möglicherweise auch eine wesentlich kostengünstigere Behandlung aufzeigen. Mit einer zahnärztlichen Zweitmeinung können Sie oft jede Menge sparen, was ganz konkret gesprochen bei Zahnbehandlungen mit hohem Eigenanteil leicht einige Hundert Euro oder sogar noch mehr an Ersparnis ausmacht.


Nutzen Sie diesen Vorteil und die Möglichkeit für eine kostenlose zahnärztliche Zweitmeinung von der Praxis Dr. Benetatos & Kollegen in München.

WAS KOSTET DIE ZAHNÄRZTLICHE ZWEITMEINUNG?

Wie bereits erwähnt, geht es hier um Ihr Patientenrecht und daraus ergeben sich für Sie in aller Regel keine Kosten. Ihre Krankenkasse übernimmt diese für gewöhnlich. Gesetzlich Versicherte müssen dazu nichts weiter unternehmen, Privatpatienten erhalten wie sonst auch später eine Erstattung Ihres Versicherers.