Diese Fragen hören wir von vielen unserer Patienten, die sich für Implantate und festen Zahnersatz durch Implantatprothetik interessieren. Wir bitte Sie um Verständnis, wenn wir die Antwort erst nach einer Untersuchung mit zahnärztlichem Befund und einem anschließenden Beratungsgespräch über mögliche Behandlungslösungen geben können. Diese erhalten Sie verbindlich und schriftlich in Form eines Heil- und Kostenplans.
Der Aufwand für eine Versorgung mit Implantaten und festem Zahnersatz hängt besonders von Dauer und Komplexität der zahnmedizinischen Leistungen ab. Andere Faktoren wie die Materialwahl bei den Implantaten, eventuell notwendige Vorbehandlungen wie ein Knochenaufbau oder der Wunsch nach besonderer Diagnostik und speziellen Behandlungsmethoden nehmen dann weiteren Einfluss auf die Kosten von Zahnersatz auf Implantaten. Alles fließt schließlich in den Heil- und Kostenplan, der auch die Regelversorgung und die von Ihnen gewünschten Therapie erfasst.
Zu einer Vielzahl zahnärztlicher Befunde haben Vertreter gesetzlicher Krankenkassen eine allgemeine Therapieform beschlossen, welche als ausreichend erachtet werden. Im Rahmen dieser sogenannten Regelversorgung, die meist nur das Minimum der zahnmedizinischen Leistung abdeckt, leisten die Kassen dann einen Festzuschuss, auf den Sie bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen noch einen Bonus erhalten oder in einem Härtefall auch den doppelten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist je nach Behandlungsfall festgelegt, meist nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten für Implantatversorgungen. Diesen Anteil bekommen Sie in jedem Fall – auch wenn Sie sich für eine hochwertigere, ästhetischere und funktionalere Lösung wie zum Beispiel Implantate und Zahnersatz aus Keramik entscheiden. Die jeweilige Kostendifferenz verbleibt immer als Ihr Eigenanteil.
Besitzen Sie eine private Krankenversicherung, hängt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse von der gewählten Tarifgestaltung ab. Diese entscheidet auch bei Zahnzusatzversicherungen, welche Kosten im Einzelfall – beispielsweise für Implantate – übernommen werden. Sehr günstige Versicherungen beinhalten diese hochwertige Versorgung meist gar nicht, sondern decken nur ihren Eigenanteil für die Regelversorgung.